Das hat jetzt eine Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft um die Toxikologin Angela Mally von der Universität Würzburg untersucht. Um Nutzen und Risiken fundiert beurteilen zu können, werteten die Forschenden nahezu alle bisher veröffentlichten Studien zu Wirkungen und Nebenwirkungen von CBD bei Menschen und Tieren aus. Viele dieser Studien hatten CBD-Dosierungen von bis zu 300 Milligramm pro Tag untersucht, wie sie in verschreibungsfreien Lebensmitteln vorkommen dürfen. Weitere Studien hatten den Effekt von CBD-haltigen Arzneimitteln mit höheren Dosen erforscht.
Keine belegbaren Vorteile…
Das Ergebnis: Die Daten belegen zwar eine Wechselwirkung von CBD mit verschiedenen Enzymen, Botenstoffen und Rezeptoren in unserem Körper, jedoch keinen erkennbaren gesundheitlichen Nutzen durch CBD-haltige Lebensmittel für ohnehin gesunde Menschen. Das galt hinsichtlich geistiger und körperlicher Leistung, Erholung und Entspannung, Herz-Kreislauf-Funktionen, Schlaf, Angst, Stress und Schmerzen, wie das Team berichtet.
Vereinzelte Hinweise auf solche positiven Effekte bei Menschen konnten letztlich nicht ausreichend belegt werden oder galten nur für verschreibungspflichtige höhere CBD-Dosen. Teilweise fehlten genügend Daten, teilweise widersprachen sich die existierenden Studien. „Für die oft beworbenen gesundheitlichen Vorteile von CBD in Lebensmitteln fehlt bislang die wissenschaftliche Grundlage“, sagt Mally. Die Produkte halten demnach nach aktuellem Kenntnisstand kein einziges ihrer Werbeversprechen.
… aber deutliche Risiken
Gleichzeitig ergab die Auswertung, dass Cannabidiol-haltige Lebensmittel teils schwerwiegende Nebenwirkungen haben können – insbesondere bei langfristiger oder hochdosierter Anwendung. Demnach kann CBD aus der Nahrung vor allem die Leber schädigen und die Wirkung anderer Medikamente beeinflussen. Darüber hinaus kann das Cannabidiol negative Auswirkungen auf das Nervensystem, den Magen-Darm-Takt, das Hormonsystem, die Reproduktion und die Fruchtbarkeit haben, wie das Team feststellte.
Solche Nebenwirkungen, darunter Leberprobleme, Durchfall und Schläfrigkeit, treten auch bei den mit Epidyolex behandelten Epilepsie-Patienten auf. „Bei Arzneimitteln sind mögliche Nebenwirkungen häufig eine unvermeidliche Begleiterscheinung. In Nahrungsmitteln darf das natürlich nicht der Fall sein“, betont Mally.
Eine Frage der Dosis
Zwar hängt die Schwere der Nebenwirkungen von der CBD-Dosis ab. Die Lebensmittel enthalten jedoch oft so viel von diesem Wirkstoff, dass gesundheitsschädliche Werte problemlos erreicht werden können, wie die Forschenden berichten. Um Risiken zu vermeiden, empfehlen sie maximal zehn Milligramm Cannabidiol pro Tag für eine 70 Kilogramm schwere Person.
Der CBD-Gehalt von handelsüblichen essbaren, nicht-medizinischen CBD-Ölen liegt beispielsweise zwischen fünf und 40 Prozent. Demnach enthält ein Tropfen Öl zwischen 2,5 und 20 Milligramm Cannabidiol. Allerdings unterscheiden sich die angegebene und die tatsächlich enthaltene CBD-Menge häufig. Kommerzielle Öle enthalten im Schnitt rund 21 Prozent mehr CBD als auf der Produktbeschreibung steht. Das macht unbeabsichtigte Überdosierungen wahrscheinlich.
„Ein weiteres Problem ist, dass die Produkte häufig keine genauen Dosierangaben enthalten. Gerade im Internet finden Nutzende dann allerlei Empfehlungen und dosieren, oft frei nach dem Motto ‘viel hilft viel‘, schnell in potenziell gefährlichen Bereichen“, berichtet Mally. Die Toxikologin und ihre Kollegen fordern daher eine bessere Aufklärung, um ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen.
Tricks durch rechtliche Grauzonen
Damit CBD-haltige Lebensmittel in der EU verkauft werden dürfen, müssen sie von der EU-Kommission als Nahrungsmittel zugelassen werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet bei diesem Prozess die gesundheitlichen Risiken. Bisher haben in der EU allerdings keine CBD-haltigen Lebensmittel diese Zulassung erhalten.
Dass sie dennoch verkauft werden, liegt an den unterschiedlich strengen Regeln und Kontrollen in verschiedenen EU-Staaten – und an rechtlichen Grauzonen. CBD-Öle sind beispielsweise nicht als Nahrungsmittel zugelassen, können aber als Aromaöle oder Kosmetika vertrieben und dann zweckentfremdet werden. (Nutrients, 2025; doi: 10.3390/nu17030489)
Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg
27. März 2025
- Claudia Krapp